US Corporationen (U.S.-AG's) für Europäer

Unsere U.S. Rechtsanwälte gründen und betreuen U.S.Corporationen
in den rechts- und steuergünstigsten U.S. Bundesstaaten

  • GENERELL
  • ANONYMITÄT
  • IMMIGRATION
  • NEUSTART

Leistungs-Übersicht

 

Unseren Klienten bieten wir u.a. Telefon- und Faxdienste mit Eintragung in U.S. Telefonbüchern (auch von der Auskunft erfragbar) und Umschaltung auf die heimischen Telefon- und Faxgeräte, Postweiterleitung , U.S. Bankkonten, Mitgliedschaft in der U.S. Industrie- & Handelskammer (Chamber of Commerce), legale persönliche Namensänderung durch U.S. Oberlandesgericht, offizielle U.S. Steuernummern, U.S. Bürger, die zur Gewährleistung der Anonymität der Corporationsbesitzer als Treuhandpräsident auftreten können, sowie Immigrations- und Kapitalisierungsdienste (Venture Capital, Börsenzutritt, NASDAQ/OTC Markt) und U.S. Steuer- und Rechtsberatung in strengster Vertraulichkeit, und Sie können uns jederzeit aus ganz Europa unter einer der Nummern direkt erreichen!

 

Eine U.S. Corp. sichert Ihre Anonymität

Es gibt viele gute Gründe, weshalb Geschäftsgründer einer US Corporation Anonymität erlangen wollen. In den von uns empfohlenen US-Bundesstaaten können Sie als Eigentümer einer Corporation vollkommen anonym bleiben! Die Geschäftsführung der Corporation ist trotz Ihrer Anonymität gesichert Nur die Direktoren und Funktionäre (President, Vice President, Secretary/Treasurer) werden amtlich erfasst. Unser Strohpräsident vertritt dann rein formell die Corporation, hat aber keinerlei Befugnisse hinsichtlich der Aktivitäten, kann also weder Verträge abschließen noch sonstige Verpflichtungen im Namen der Corporation eingehen. Befugnis für die Aktivitäten der Corporation hat nur der tatsächliche Eigentümer, der aber anonym bleibt..

Immigration in die USA

Da (ausser den Indianern) alle Amerikaner Vorfahren haben, die einstmals als Einwanderer über den Teich gekommen sind, gibt es überhaupt keine reinblütigen Amerikaner, denn in allen pulsiert eine Blutmischung von Nationen aus der ganzen Welt. Darum wird Amerika auch weiterhin Immigranten in Empfang nehmen, halt eben nicht mehr mit ganz so offenen Armen wie früher. Immerhin können pro Jahr noch fast eine Million Immigranten in die U.S.A. einwandern (675.000 reguläre Einwanderer plus die ausländischen Ehepartner von U.S. Staatsbürgern, plus Einwanderer mit beschränkten Aufenthaltsgenehmigungen).

Einschränkungen zur Immigration in die USA

Die Immigration in die USA ist natürlich nicht ohne Beschränkungen. Z.B. verbietet das amerikanische Einwanderungsgesetz die Ausstellung von Visa an bestimmte Antragsteller. Zu diesen gehören u.a. Personen die an bestimmten ansteckenden Krankheiten, wie z.B. Tuberkulose leiden, oder die gefährliche körperliche oder seelische Störungen haben; Personen, die Verbrechen begangen, gegen das sittliche Empfinden oder aber gegen die Rauschgift-Gesetze verstossen haben; Personen die mit Delikten der Prostitution oder der Zuhälterei in Verbindung stehen; Personen, die "terroristischen oder totalitären Organisationen" angehören, oder die zu den NS-Kriegsverbrechern zählen. Dazu gehören ebenso Personen, die mit grosser Wahrscheinlichkeit der Wohlfahrt zur Last fallen werden; solche, die per Betrug oder sonstige ungesetzliche Mittel in die USA eingereist sind; Leute, denen die amerikanische Staatsbürgerschaft aus sonstigen Gründen nicht gewährt werden kann. (Da diese Beschränkungen nicht in Stein gemeißelt sind, sollten Sie, falls Sie sich von einer dieser Aufzählung betroffen fühlen, uns eine Beschreibung des Sachverhalts zukommen lassen, damit wir diesen der U.S. Einwanderungsbehörde vorlegen können um festzustellen, ob nicht doch eine Ausnahmeregelung besteht, auf Grund derer trotzdem ein Visum erteilt werden kann.)

Geschäftlicher Neustart nach Insolvenz

Nach einem unternehmerischen Misserfolg ist es häufig schwierig, ohne Probleme einen geschäftlichen Neustart zu wagen. Mit einer Corporation aber können Sie leicht wieder neu anfangen - und dabei anonym bleiben. Mit dem Bankkonto der Corporation können Sie sämtliche Geldgeschäfte erledigen, sind Sie in der Lage amerikanische Kreditkarten (Visa und Mastercard) zu bekommen. Mit den Aktien der Corporation können Sie Ihre Gläubiger abfinden. Und selbst wenn Sie keine GmbH mehr führen dürfen, können Sie die Corporation als Gesellschafterin für eine GmbH nutzen. Ein geschäftlicher Neustart mit einer Corporation ist also jederzeit möglich. Fragen Sie uns nach den Details, wir helfen Ihnen mit juristischer Kompetenz und jahrzehntelanger Erfahrung beim geschäftlichen Neuanfang in Deutschland und in Europa

Geschäftlicher Neustart auch unter Ihrem Namen machbar!

Die Corporation kann den Namen Ihrer oder einer anderen Person tragen, z.B. Heinrich Meier, Inc., oder Dr. Siegmund Freud, Inc., und in diesem Namen ein Bankkonto sowie eine US-Steuernummer führen. Dadurch können Sie also auch wieder Geschäfte in Ihrem Namen (mit dem Nachtrag Inc.) führen, Kreditkarten besitzen und Darlehen aufnehmen, für die nicht Sie, sondern die Corporation haftet. Sollten Sie Interesse daran haben, Ihren eigenen Namen durch ein amerikanisches Oberlandesgericht offiziell ändern zu lassen, helfen Ihnen damit unsere Anwälte dabei gerne! Ein neuer Name berechtigt Sie zwar nicht zum Erhalt eines US-Reisepasses, Sie können damit jedoch Kreditkarten, einen Führerschein (der in den USA als Ausweis gilt) und andere Dokumente erhalten, für die keine US-Staatsbürgerschaft erforderlich ist.

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