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Welche Hauptvorteile hat eine U.S. Corporation für Europäer?

Anonym und trotzdem als Unternehmer weltweit handeln.
"Viele Köche verderben den Brei"- lautet ein bekanntes Sprichwort. So kann es gerade für kleine und mittlere Unternehmen von Vorteil sein, wenn sich die gesamte Administration in einer einzigen Hand befindet - auch dann, wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handelt. Möglich ist dies vermittels einer U.S. Corporation, da es keine dem europäischen Recht vergleichbare Trennung zwischen Gründer, Aufsichtsrat und Aktionär gibt. Hinzu kommt, dass Sie grundsätzlich in jeder Funktion anonym, also im Hintergrund agieren können. Lediglich ein Bevollmächtigter und der Firmensitz müssen offiziell benannt werden, damit Sie Ihren Geschäften in vollem Umfang nachgehen können. Als einen solchen Bevollmächtigten können Sie beispielsweise einen unserer Fachanwälte benennen. Ein weiterer Vorteil, der sich aus dieser in vielen Bundesländern zugesicherten Anonymität ergibt, ist der Umstand, dass Sie sich weltweit ohne namentliche Nennung an anderen Firmen beteiligen oder diese übernehmen können. Neben dieser Anonymisierung geschäftlicher Transaktionen sind auch Vereinfachungen im Handlungsablauf als deutliche Vorteile einer U.S. Corporation zu benennen. So besteht beispielsweise keine Bilanzierungspflicht für Sie als Unternehmer.
 
Steuerminderung in USA mit Corporation
Steueroptimierung oder Steuersenkung in den USA mit einer U.S. Corporation Auch in den USA werden Steuern gezahlt - nur sind diese nach Art und Höhe deutlich geringer als innerhalb Europas und hier speziell in den deutschsprachigen Ländern. Mit der Gründung einer U.S. Corporation können Sie Steuern im erheblichen Umfang sparen. Lassen Sie sich von uns beraten. Folgende Steuerverpflichtungen werden davon beeinflußt. Einkommensteuern, Gewerbesteuern, Umsatzsteuern, Körperschaftssteuern und Erbschaftssteuern in erheblichem Umfang. Welche Steuerlasten Sie im Einzelnen in Zukunft getrost vergessen und welche sich erheblich senken lassen, erfahren Sie detailliert im persönlichen Beratungsgespräch, das der Gründung Ihrer U.S. Corporation vorangeht.
 
Unbelasteter Neubeginn nach Insolvenz oder Verlust
Ein negativer Schufa-Eintrag und Sie haben Schwierigkeiten, einen Vertrag für ein Mobiltelefon abzuschließen. Wie sieht es dann erst um Ihre Kreditwürdigkeit im Anschluss an eine Insolvenz aus? Dabei wissen beispielsweise Inkassounternehmen, dass es häufig nicht die Unternehmensgründer selbst, sondern deren Schuldner sind, die dazu beitragen, dass ein florierender Betrieb unter der Last seiner Außenstände zusammenbricht. In den deutschsprachigen Ländern werden Sie nach einer verschuldeten oder unverschuldeten Insolvenz kaum eine zweite Chance erhalten. In den grundsätzlich unternehmerfreundlicher eingestellten USA sieht das ganz anders aus. Dort geht man nämlich nicht davon aus, dass "einmal gescheitert immer gescheitert" bedeutet. Was Ihnen den Neustart zusätzlich erleichtert, ist der Umstand, dass es für U.S. Corporations keine Stammkapitalpflicht gibt. ähnlich einer GmbH soll die U.S. Corporation Sie ihrer Form nach davor schützen, bei geschäftlichen Verschuldungen mit Ihrem persönlichen Vermögen haftbar gemacht zu werden. Innerhalb Europas müssen Sie jedoch ein bestimmtes Stammkapital nachweisen, um überhaupt eine GmbH gründen zu können. Gerade für Menschen, die sich finanziell bereits in einer misslichen Lage befinden, ist dies eine kaum zu bewältigende Hürde. Um eine U.S. Corporation in das behördliche Handelsregister eintragen zu lassen, ist dagegen weder die Einzahlung noch der Nachweis von Stammkapital erforderlich.
 
U.S. Immigration
Auf dem Weg zu Ihrer U.S. Corporation sind Sie möglicherweise bereits darauf verwiesen worden, dass Sie nach der Gründung problemlos eine sogenannte Greencard oder eine andere Form der unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung erhalten könnten. Daher möchten wir Sie gleich vorweg darauf hinweisen: Der Erwerb einer U.S. Corporation ist kein hundertprozentiger Garant dafür, dass Sie dauerhaft in die USA einreisen dürfen. Dennoch kann Ihnen die Gründung oder der Erwerb einer U.S. Corporation helfen, eine unbegrenzte oder eine begrenzte Einreiseerlaubnis zu erhalten. Während der Dauer Ihres Aufenthaltes haben Sie dann bessere Möglichkeiten, eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung zu erwirken, als dies von Europa aus möglich ist. Welche Möglichkeiten dies im Einzelnen sind und welche persönlichen und finanziellen Umstände Ihre Chancen auf eine Immigration deutlich erhöhen, darüber informieren Sie im Detail assoziierte Fachanwälte, zu denen wir Ihnen gern den Kontakt vermitteln. Vorab können Sie sich etwas ausführlicher in unserem Blogartikel informieren: "Optimiert die Gründung einer U.S. Corporation in den USA Ihre Chancen auf eine Greencard?"
 
Risikovermeidung und Schutz des persönlichen Vermögens
Als sogenannte "Durchgriffshaftung" wird die gesetzlich nicht exakt geregelte, aber praktizierte Möglichkeit bezeichnet, den Gesellschafter einer europäischen GmbH oder einer Aktiengesellschaft mit seinem eigenen Vermögen für Verluste haftbar zu machen. Vielen Firmengründern, die sich lange mit der Beschaffung des benötigten Stammkapitals befassen mussten, ist dies bei der Gründung einer GmbH tatsächlich nicht bewusst, wähnen sie sich doch durch die Wahl dieser Gesellschaftsform auf der sicheren Seite. In den USA ist diese spezielle Haftungsform dagegen grundsätzlich ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Wenn sich nachweisen lässt, dass der Firmengründer bzw. sein Geschäftsführer absichtlich und/oder wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen oder Verluste herbeigeführt hat, kann er auch in den USA dafür persönlich haftbar gemacht werden. Prinzipiell aber gilt: Privatvermögen und Gesellschaftsvermögen werden streng voneinander getrennt, das Privatvermögen unterliegt einem deutlich höheren Schutz als in Europa.

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