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Welcher US-Bundesstaat bietet die größten Vorteile bei Corporationsgründungen für Ausländer?

Massive Vorteile nur in wenigen US-Bundesstaaten
Im Vergleich zu Deutschland und anderen europäischen Ländern bieten viele US-Bundesstaaten überhaupt keine Vorteile zur Gründung einer geschäftlichen Existenz oder für einen Neustart. Unternehmen, die in diesen Bundesstaaten ansässig sind, wie z.B. Ford, Chrysler und General Motors im wenig geschäftsfördernden Michigan, sind natürlich an die Gesetze dieses Bundesstaates gebunden. Doch selbst Staaten mit günstigen Steuergesetzen können auch Nachteile haben, z. B. dass sie dem Gründer keine Anonymität bieten (im steuerfreien Alaska können Ausländer z.B. nicht anonym bleiben). Da Sie die Landes-Einkommenssteuern mit unserer Hilfe jedoch für nur $500 im Jahr mit einer zusätzlichen Geschäftsadresse im landeseinkommenssteuerfreien Nevada umgehen können, sind die Steuergesetze für die Wahl des richtigen Bundesstaates nicht allein von Bedeutung.

Als Europäer können haben Sie die freie Wahl
Im Gegensatz zu den bereits in den USA ansässigen amerikanischen Unternehmen haben Sie als Ausländer den beneidenswerten Vorteil den für Ihre Zwecke günstigsten Staat zur Gründung einer Corporation aus den 50 US Bundesstaaten auswählen zu können. Da es zwischen dem Gesellschaftsrecht und den Steuersätzen der verschiedenen Staaten allerdings erhebliche Unterschiede gibt (deren gesetzliche Modifikationen von unseren Anwälten laufend und sehr kritisch überwacht werden), empfehlen wir zur Gründung einer Corporation nur U.S.-Staaten, deren Gesetzgebung folgende Bedingungen erfüllt:

Eine Einzelperson darf die Corporation führen!
Die meisten US-Staaten schreiben vor, dass eine Corporation von drei Direktoren und drei Funktionsträgern (President, Vice-President und Secretary/Treasurer) geführt wird. Obwohl in der Regel die drei Direktoren gleichzeitig auch President, Vice-President und Secretary/Treasurer sein dürfen, müssen drei Personen in der Corporation tätig sein: Eine Bestimmung, die für Einzelbesitzer nur Nachteile bietet. Damit Sie Ihre Corporation als alleiniger Aktienbesitzer auch alleine führen können, muss der Staat es einer Einzelperson deshalb erlauben, alle Funktionen selbst auszufüllen. Die Anonymität des Eigentümers muss gewährleistet sein! Das ist wahrscheinlich die wichtigste Voraussetzung.

Die Anonymität des Eigentümers zu wahren, ist nicht in allen US-Staaten möglich.
Wie in Alaska werden in mehreren Bundesstaaten alle Ausländer, die über 25% der Aktienanteile einer Corporation besitzen, staatlich erfasst. Um unseren Klienten die gewünschte Anonymität zu ermöglichen, empfehlen wir deshalb nur die US-Staaten, in denen Aktieninhaber anonym bleiben dürfen und können. Der so genannte ‘Pen Name’, darf hierfür in keinem US-Staat benutzt werden (auch nicht in Delaware).

Eine Durchgriffshaftung auf Aktionäre und Direktoren der Corporation muss ausgeschlossen sein!
Um es Ihnen zu ermöglichen, nicht nur allein und anonym, sondern auch ohne jedes persönliche Risiko und jede persönliche Haftung Ihre Corporation führen zu können, ist es besonders wichtig, dass in dem von Ihnen gewählten US-Bundesstaat keine Durchgriffshaftung für Aktionäre und Direktoren der Corporation besteht. Die dafür notwendigen Dokumente werden von unseren Anwälten juristisch einwandfrei angefertigt und mit den staatlichen Articles of Incorporation registriert.

Keine Pflicht zum Nachweis von Stammkapital!
Wie in Europa muss man in manchen US-Staaten ein bestimmtes Stammkapital nachweisen. Da die Zwangseinzahlung von Stammkapital kaum im Sinne unserer Mandanten ist, empfehlen wir zur Gründung einer Corporation nur die Staaten, in denen weder die Pflicht zur Einzahlung noch zum Nachweis von Stammkapital erforderlich ist. Somit gelangen Sie nach der Zahlung der Gründungsgebühren ohne Nachweis über eingezahltes Stammkapital sofort in den Besitz Ihrer Corporation.

Keine Pflicht zur jährlichen Bilanzveröffentlichung oder formellen Buchführung!
Wie in den europäischen Ländern schreiben manche US-Staaten die Veröffentlichung der Jahresbilanzen vor. Da dies für unsere Mandanten eine unakzeptable Belastung ist, gründen wir nur in den Staaten Corporationen, in denen weder eine Veröffentlichung der Jahresbilanz noch eine formelle Buchführung gefordert wird. Hierfür gibt es nur eine Ausnahme: Die Public Corporation, also eine börsennotierte Corporation, unterliegt in allen US- Staaten der Bilanzpflicht! Keine geschäftliche Zweckbindung und keinerlei Beschränkung internationaler Bewegungsfreiheit! In den von uns empfohlenen Bundesstaaten sind Sie als Präsident Ihrer Corporation oder als ihr Repräsentant mit einer notarisierten Generalvollmacht in der Lage, auf der ganzen Welt Niederlassungen oder Tochtergesellschaften zu gründen, Bankkonten zu eröffnen, sich im Handelsregister eintragen zu lassen und im Namen der Corporation Geschäfte zu tätigen – ohne dabei an einen bestimmten Zweck gebunden zu sein. D.h. Sie können sich beliebig mit internationalen Finanzgeschäften oder mit dem Brotbacken befassen.

Keine Pflicht zur persönlichen Anwesenheit zur Gründung!
Obwohl sich ein Besuch in Amerika immer lohnt, darf die persönliche Anwesenheit allein zur Gründung oder Verwaltung der Corporation vor Ort nicht erforderlich sein. Damit Sie die zur Gründung oder Verwaltung notwendigen Einzelheiten bequem per Fax, Telefon oder Luftpost klären können, haben wir gebührenfreie Nummern in allen Ländern der Welt eingerichtet, unter denen Sie wichtige Fragen jederzeit kostenlos mit uns auf Deutsch klären können! Selbstverständlich freuen wir uns auch über Ihren Besuch in unserer Kanzlei, die in einem Vorort von Sacramento liegt. Die genaue Wegbeschreibung zu unserem Büro schicken wir Ihnen gerne per Fax oder E-Mail. Gerne sind wir Ihnen bei der Reservierung eines Hotels behilflich, bei Bestellung einer Corporation übernehmen wir dafür Ihre Kosten.

Weniger Steuern für Ihre Corporation
Das Gesellschaftsrecht des Staates sieht keine Umsatz-, Vermögens-, Gewerbe- oder Mehrwertsteuer vor.

Von der Größe der Corporation abhängige staatliche Gebühren
Und die Gründungs- und Jahresgebühren stehen in angemessener Relation zum Aktienkapital! Diese Voraussetzung versteht sich von selbst, denn die Gründung einer US-Corporation lohnt sich für deutsche und europäische Unternehmer nur dann, wenn die Gründung der U.S. Corporation unbürokratisch und günstiger ist als die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland oder Europa.

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