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Warum nicht gleich eine Offshore Gesellschaft (Corporation)?

Probleme im Steuer-Paradies mit Offshore Gesellschaften
Die häufig in den Medien auftauchenden Namen vermeintlicher Steuerparadiese bieten den meisten unsere Mandanten mehr Probleme als Vorteile. Da nämlich die sogenannten Steuerparadiese den Steuerbehörden der ganzen Welt wohlbekannt sind und darüber hinaus meist sowieso - oft geheime Steuer- und Auslieferungsabkommen mit den USA und den EU-Ländern haben - muss man äußerst vorsichtig sein (es sei an den Prozess gegen den Vater der Tennisspielerin Graf erinnert). Ein weiteres Problem ist, dass man seit Basel keine Anonymität in diesen Ländern genießt. Somit lohnt sich die Gründung einer Offshore Gesellschaft auf einer der kleinen Karibik-Inselstaaten nur in seltenen Fällen.
Die Lösung
Wir haben aber eine Lösung zur Beibehaltung der Anonymität entwickelt, indem eine uns gehörende U.S. Corporation als Gründerin der Offshore Corporation in Panama auftritt. Der Besitzer dieser U.S. Corporation (einer unserer Anwälte) ist in Panama bekannt, aber nicht der tatsächliche Eigentümer, dem wir die Offshore Firma weiterverkauft haben. Die beste Konstellation, unter der für Ausländer eine Off-Shore Corporation möglicherweise in Frage käme, wäre die Gründung einer Corporation in den USA und einer Zweitcorporation desselben Namens in Panama. Man tritt offiziell nur mit der seriös klingenden U.S. Corporation auf, macht aber einen Joint Venture Vertrag mit der panamesischen Corporation, wodurch ein Teil der eingehenden Gelder auf das Konto der gleichnamigen Corporation in Panama einfließt. Die in Panama eingegangenen Gelder sind unter dem International Business Corporations Act für Ausländer steuerfrei. Gerne beraten wir Sie über die Modalitäten einer derartigen Konstellation.

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